1. Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der CEBICON GmbH, Godesberger Allee 64, 53175 Bonn (nachfolgend „CebiCon“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung, bzw. Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Die Vertragsbeziehungen und die Inanspruchnahme der Leistungen von CebiCon werden damit ausschließlich im Unternehmerbereich angeboten (B2B).
(3) Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
2. Vertragsgegenstand
(1) CebiCon bietet über das Online-Portal, abrufbar unter mypackage.de, den Erwerb von Softwarepaketierungs- und Verteilungslösungen (Tools), mit denen Softwarekonfigurationen und Softwareinstallationen zentral verwaltet, gepatcht, supportet oder gepflegt werden können. Diese Tools sind an das jeweilige Benutzerkonto gebunden und nur für den dort registrierten Kunden nutzbar.
(2) Inhalt und Umfang dieser Tools und der damit einhergehenden Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, die dem Bestellvorgang beigefügt und zugrunde gelegt sind.
(3) Mangels einer anderslautenden Vereinbarung gehören
(a) die Beschaffung der zu verwaltenden Software, bzw. deren Lizenzen:
(b) die Installation der Software;
(c) die kundenindividuellen Anpassungen und Customizing;
(d) Einweisungen, Schulungen und sonstige Beratungs- und Supportleistungen nicht zum geschuldeten Vertragsgegenstand und sind stets gesondert zu vereinbaren.
3. Registrierung und Benutzerkonto
(1) Die Bestellung und Nutzung der Softwarekonfigurationen erfordert zunächst die einmalige Registrierung bei CebiCon und die Einrichtung eines Benutzerkontos. Die Registrierung ist kostenlos.
(2) Mit Abschluss der Registrierung erhält der Kunde zeitlich unbefristet ein eigenes „mypackage-Benutzerkonto“.
(3) CebiCon hat das Recht, das „mypackage-Benutzerkonto“ nach sechs (6) Monaten Inaktivität zu sperren oder zu löschen, sofern der Kunde nicht zuvor eine Bestellung/Kauf getätigt hat.
4. Bestellungen
(1) Der Kunde erhält die Möglichkeit, über sein „mypackage-Benutzerkonto“ für die jeweils gewünschten Softwareanwendungen sog. Softwarepaketierungs- und Verteilungslösungen herunterzuladen.
(2) Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Erwerb des im Warenkorb befindlichen Tools oder Dienstleistungen (z. B. Pflege- und Updatevereinbarung) ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(3) CebiCon nimmt dieses Angebot des Kunden durch Freischaltung und/oder Bereitstellung der Softwarepaketierungs- und Verteilungslösungen (bzw. der darin befindlichen Befehlszeilen) rechtsverbindlich an. Erst hierdurch kommt der Vertrag zwischen CebiCon und dem Kunden zustande.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise und die Höhe der Vergütungen von CebiCon für die Vertragsgegenständlichen Leistungen sind im jeweiligen Bestellvorgang geregelt. Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem vom Kunden ausgewählten Zahlverfahren.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe.
(3) CebiCon kann dem Kunden Rechnungen und Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg übermitteln.
(4) Sofern der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung unbegründet mehr als vier (4) Wochen seit der Rechnungsfälligkeit in Rückstand gerät, ist CebiCon berechtigt, nach einer schriftlichen Androhung mit einer Nachfristsetzung von mindestens vierzehn (14) Tagen, bis zur Zahlung die Erbringung der geschuldeten vertragsgegenständlichen Leistungen einzustellen, bzw. den Zugang zum Online-Portal zu sperren.
6. Nutzungsrechte
(1) CebiCon räumt weder Nutzungs- und Lizenzrechte an den zu verwaltenden Softwareanwendungen ein, noch ist CebiCon für die Beschaffung oder Beratung hinsichtlich dieser Softwareanwendungen verantwortlich. Es gelten stets Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers und deren Lizenzbedingun-gen.
(2) Die Tools, einschließlich der darin befindlichen Befehlszeilen, Abläufe oder Dokumentationen der Konfiguration für diese Softwarepaketierungs- und Verteilungslösungen sind urheber-rechtlich geschützt. Jede Weitergabe, Offenlegung oder Veröffentlichung hiervon ist unzulässig, ebenso wie die Weitergabe und/oder Übertragung von Nutzungs- und Registrierungsdaten des „mypackage-Benutzerkonto“ auf Dritte.
(3) CebiCon räumt dem Kunden im Hinblick auf die überlassenen Tools für die Softwarepaketierungs- und Verteilungslösungen mangels anderslautender Regelung im Bestellvorgang sowie vorbehaltlich der Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung sowie Registrierung im „mypackage-Benutzerkonto“, ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränktes Recht zur Nutzung ein.
(4) Soweit Vertragsgegenstand die zeitlich befristete Überlassung eigener Software und/oder Anwendung ist, räumt CebiCon dem Kunden mangels anderslautender Regelung im Bestellvorgang sowie vorbehaltlich der fristgemäßen Zahlung der hierfür vereinbarten monatlichen Vergütung, ein einfaches, nicht ausschließliches, auf die jeweilige Vertragsdauer zeitlich beschränktes, inhaltlich und örtlich jedoch unbeschränktes Recht zur Nutzung ein.
(5) Der Kunde darf die Leistungen nur zu dem Zweck einsetzen, die internen Geschäftsvorfälle und die von solchen Unternehmen abzuwickeln, die mit dem Kunden i. S. des § 15 AktG verbunden sind („Konzernunternehmen“). Insbesondere sind ein eigener Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen der Dienste (z.B. als Application Service Providing – „ASP“) für andere als Konzernunternehmen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von CebiCon erlaubt. Das Managed Service-Preismodell ist von dieser Zustimmungsverpflichtung ausgenommen.
7. Rechte und Pflichten der Vertragspartner
(1) Der Kunde hat die für den Zugang zu seinem Benutzerkonto erforderlichen Zugangsdaten vertraulich zu halten und CebiCon unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn von ihm nicht autorisierten Dritten die Zugangsdaten bekannt geworden sind. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für alle Handlungen, die von ihm nicht autorisierte Dritte unter seinen Zugangsdaten vornehmen, es sei denn, dass den Kunden an solchen unautorisierten Handlungen kein Verschulden trifft.
(2) Soweit nicht anderslautend vereinbart, hat der Kunde vor der Bestellung stets eigenverantwortlich zu prüfen, ob die vertragsgegenständlichen Leistungen den individuellen, technischen, wirtschaftlichen und betrieblichen Bedürfnissen und Anforderungen entsprechen.
(3) CebiCon ist nicht verpflichtet, vor der Implementierung oder dem Download der Softwarepaketierungs- und Verteilungslösungen zu prüfen, ob der Kunde seine Daten vorab ordnungsgemäß gesichert hat. Sollte eine Datensicherung durch den Kunden nicht erfolgt sein und Daten des Kunden beschädigt werden oder verloren gehen, übernimmt CebiCon dafür keine Haftung. Die sonstigen Bestimmungen aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung bleiben unberührt.
(4) Der Kunde kann sein mypackage-Benutzerkonto nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung der CebiCon auf einen Dritten übertragen.
8. Vertragslaufzeit
(1) Die Laufzeit, Beginn und Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses (z. B. Managed Services) sind der Leistungsbeschreibung oder dem Bestellvorgang zu entnehmen.
(2) Das Recht der Vertragsparteien, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen, bleibt unberührt.
(3) Alle Kündigungen bedürfen stets der Textform.
(4) Der Kunde kann darüber hinaus jederzeit die Löschung seines Benutzerkontos veranlassen, indem er seinen Löschungswunsch an support@mypackage.de unter Angabe seiner Kundennummer sendet. Im Falle der Löschung des Benutzerkontos kann der Kunde nicht mehr auf die Softwarepaketverwal-tung und – Konfiguration zurückgreifen.
9. Mängelrechte
(1) CebiCon gewährleistet gegenüber dem Kunden die Mangelfreiheit und Funktionsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Leistungen gemäß den vereinbarten Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Darüber hinaus werden keine Garantien oder Performancezusagen getätigt. Die technischen Daten, Spezifikationen oder Leistungsangaben der Softwarepaketierungs- und Verteilungslösungen stellen insoweit keine (selbstständige) Garantie oder Beschaffenheitsgarantie i. S. d. Gesetzes dar.
(2) Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit den Tools von CebiCon beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CebiCon und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Im Übrigen gelten die Gewährleistungsbedingungen in den Lizenzbedingungen der Softwarehersteller.
(3) CebiCon übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die durch Umstände eingetreten sind, die der Kunde zu vertreten hat, z.B. durch unsachgemäße Installation von Software, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse, unsachgemäße Bedingung, Infizierung mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von Installations- und Lagerbedingungen). Hilfestellung und Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen und sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen, die vom Kunden zu vertreten sind, werden von CebiCon auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel nach Entdeckung umgehend und unter detaillierter Beschreibung der Mangelerscheinung anzuzeigen. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
10. Haftung
(1) Die Vertragsparteien haften einander stets für selbst sowie von den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die eine Vertragspartei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben oder bei Zusage einer garantierten Beschaffenheit oder einer zugesicherten Eigenschaft.
(2) Eine Haftung der Vertragsparteien, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um eine schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten oder von wesentlichen Vertragspflichten handelt. Kardinalpflichten bzw. wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten der Vertragspartei, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der andere Vertragspartner im Rahmen des Vertragsverhältnisses regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Vertragsparteien der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Summenmäßig liegt der Betrag maximal bei dem Jahresgesamtbetrag der von der Haftung betroffenen Bestellung.
(3) Eine weitergehende Haftung der Vertragsparteien besteht nicht. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder für sonstige Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der Vertragsparteien. Für Verstöße gegen Datenschutzgesetze und/oder die EU-DSGVO haften die Parteien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe des Vertrages über die Auftragsverarbeitung.
(4) Die Haftung von CebiCon im Falle von Datenverlust oder Datenwiederherstellung ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt und zwar auf den Schaden, der auch bei regelmäßiger und sachgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre, insbesondere die zumindest wöchentliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
11. Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche Lieferungen von uns erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen vor.
(2) Der Kunde tritt bereits hiermit die Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gegen seine Abnehmer an uns ab, gleichgültig, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Der Kunde ist bis zum Widerruf berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder auf die an uns abgetretenen Forderungen anzuzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinzuweisen.
12. Datenschutz & Compliance
(1) Die Parteien sind verpflichtet, hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten die Bestimmungen der EU-DSGVO und der nationalen Datenschutzgesetze zu beachten. Erhebt, verarbeitet oder nutzt eine der Parteien personenbezogene Daten, so steht sie dafür ein, dass sie dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den jeweils anderen von Ansprüchen Dritter frei.
(2) Die Parteien verpflichten sich in ihrem Organisationsbereich, die erforderlichen und geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten sowie bei Bedarf den Vertrag über die Auftragsverarbeitung abzuschließen.
(3) Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Knowhow des Vertragspartners), die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren, bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck - verwenden.
(4) Die Parteien verpflichten sich und stellen sicher, dass weder sie noch deren Mitarbeiter und andere von ihnen Beauftragte verbotene Handlungen begehen oder Dritte zu diesen Handlungen anstiften oder hierzu Beihilfe leisten. Zu diesen verbotenen Handlungen gehören insbesondere das Anbieten, Gewähren, Verlangen oder Annehmen von unrechtmäßigen Zahlungen, Zuwendungen oder sonstigen Vorteilen für sich oder einen Dritten oder der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnis-sen. Die Parteien versichern hiermit, dass sie über die erforderlichen gewerberechtlichen und handwerksrechtlichen Voraussetzungen verfügen und ihren Verpflichtungen gegenüber den Einzugsstellen (gesetzliche Krankenversicherungen), Berufsgenossenschaft und Finanzbehörden sowie gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und Mindestlohngesetzes (AEntG: Mindestlohn – Mindestlohngesetz) nachkommen. Sollte einer der Vertragsparteien gegen diese Vorgaben verstoßen, hat die andere Partei ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
13. Schlussbestimmungen
(1) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Das Schriftformerfordernis findet nur keine Anwendung bei Abreden, die unmittelbar zwischen den Parteien durch die Geschäftsführer mündlich getroffen werden.
(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Bonn. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG - "Wiener Kaufrecht") ist ausgeschlossen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahekommenden, wirksamen Vereinbarung zu ersetzen.
Gültig ab 24.04.2018