1. Vertragspartner

(1) Vertragspartner im Zusammenhang mit diesen Vertrags- und Geschäftsbedingungen („AGB“) sind die CEBICON GmbH, Godesberger Allee 64, 53175 Bonn („CebiCon“) und der Auftraggeber, bzw. Kunde, gemeinsam auch „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ genannt.

(2) Kunden von CebiCon i. S. dieser AGB können ausschließlich Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sein, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

2. Vertragsgegenstand

(1) CebiCon stellt dem Kunden Softwarepaketierungs- und Verteilungslösungen (Tools) bereit, mit denen Softwarekonfigurationen und Softwareinstallationen zentral verwaltet, gepatcht, supportet oder gepflegt werden können.

(2) Inhalt und Umfang dieser Tools und der damit einhergehenden vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, die dem Bestellvorgang beigefügt und zugrunde gelegt sind.

(3) Mangels einer anderslautenden Vereinbarung gehören

(a) die Beschaffung der zu verwaltenden Software, bzw. deren Lizenzen;

(b) die Installation der Software;

(c) die kundenindividuellen Anpassungen und Customizing sowie

(d) Einweisungen, Schulungen und sonstige Beratungs- und Supportleistungen nicht zum geschuldeten Vertragsgegenstand und sind stets gesondert zu vereinbaren.

3. Registrierung und Bestellungen

(1) Die Bestellung und Nutzung der Tools erfordern zunächst die einmalige Registrierung bei CebiCon und die Einrichtung eines Benutzerkontos. Die Registrierung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Bereitstellung des Benutzerkontos besteht nicht.

(2) Im Rahmen des Bestellprozesses verwaltet der Kunde die gewünschten Tools oder Services in seinem Warenkorb (inkl., z. B. der Änderung etwaiger Eingabefehler; Angabe von Adress- und Rechnungsdaten). Beendet wird der Bestellprozess mit Anklicken des Bestätigungs-Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Erwerb des im Warenkorb befindlichen Tools oder Dienstleistungen (z. B. Pflege- und Updatevereinbarung) ab. Der Vertrag über das jeweils bestellte Tool oder den Service kommt zustande, sobald CebiCon die Bestellung und/oder Buchung durch eine gesonderte E-Mail annimmt bzw. durch Freischaltung und/oder Bereitstellung des oder der Tools (bzw. der darin befindlichen Befehlszeilen) bzw. Dienstleistungen. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Tools und/oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser AGB werden dem Kunden per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine weitere Speicherung der Vertragsbestimmungen durch CebiCon erfolgt nicht.

4. Rechte und Pflichten

(1) Der Kunde hat die für den Zugang zu seinem Benutzerkonto erforderlichen Zugangsdaten vertraulich zu halten und CebiCon unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn von ihm nicht autorisierten Dritten die Zugangsdaten bekannt geworden sind.

(2) CebiCon ist nicht verpflichtet, vor der Implementierung oder dem Download der Softwarepaketierungs- und Verteilungslösungen zu prüfen, ob der Kunde seine Daten vorab ordnungsgemäß gesichert hat. Sollte eine Datensicherung durch den Kunden nicht erfolgt sein und Daten des Kunden beschädigt werden oder verloren gehen, übernimmt CebiCon dafür keine Haftung. Die sonstigen Bestimmungen aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung bleiben unberührt.

(3) Der Kunde kann sein mypackage-Benutzerkonto nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung der CebiCon auf einen Dritten übertragen.

(4) CebiCon hat das Recht, das „mypackage-Benutzerkonto“ nach sechs (6) Monaten Inaktivität zu sperren oder zu löschen, sofern der Kunde nicht zuvor eine Bestellung getätigt hat.

5. Laufzeiten

(1) Die Laufzeit, Beginn und Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses (z. B. Managed Services) sind der Leistungsbeschreibung oder dem Bestellvorgang zu entnehmen. Für den Beginn der Laufzeit gelten die Bestimmungen über den „Vertragsabschluss“ in diesen AGB entspre­chend.

(2) Das Recht der Vertragsparteien, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichti­ger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

(a) Der Kunde ist mit fälligen Zahlungen mit mehr als drei (3) Monaten in Ver­zug;

(b) eine der Parteien gerät in Vermögensverfall oder sonstige Um­stände lassen bei vernünftiger Wertung die Zahlungsunfähigkeit befürchten. Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn für eine Partei ein Insolvenzverfahren be­antragt oder mangels Masse abge­lehnt worden ist, oder es ist eine Löschung oder Liquidation im Han­delsregister beantragt oder eingetragen worden; oder

(c) eine der Vertragsparteien verstößt auch nach vorheriger schriftlicher Abmah­nung erneut gegen elementare Pflichten des Vertrages.

(3) Alle Kündigungen bedürfen stets der Textform. Im Falle der Löschung des Benutzerkontos kann der Kunde (spätestens mit Wirksamwerden der etwaigen Kündigung) nicht mehr auf die Softwarepaketverwaltung und -konfiguration zurückgreifen.

6. Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise und die Höhe der Vergütungen von CebiCon für die vertragsgegenständlichen Leistungen sind im jeweiligen Bestellvorgang geregelt. Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem vom Kunden ausgewählten Zahlverfahren.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) CebiCon kann dem Kunden Rechnungen und Zahlungserinnerungen auf elektronischem Weg stellen und übermitteln.

(4) Leistet der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem ausgewiese­nen Rechnungsdatum (für die fristgemäße Zahlung ist der Eingang am Konto von CebiCon maßgebend), bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausge­wiesenen oder in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien getroffenen Zahlungsfrist oder ist keine Abbu­chung von dessen Konto möglich, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug.

(5) Sofern der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung unbegründet mehr als vier (4) Wochen seit der Rechnungsfälligkeit in Rückstand gerät, ist CebiCon berechtigt, nach einer schriftlichen Androhung mit einer Nachfristsetzung von mindestens vierzehn (14) Tagen, bis zur Zahlung die Erbringung der geschuldeten vertragsgegenständlichen Leistungen einzustellen, insbesondere den Zugang zum Online-Portal zu sperren.

7. Nutzungsrechte

(1) CebiCon räumt weder Nutzungs- und Lizenzrechte an den zu verwaltenden Softwareanwendungen ein, noch ist CebiCon für die Beschaffung oder Beratung hinsichtlich dieser Softwareanwendungen verantwortlich. Es gelten stets Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers und deren Lizenzbedingungen.

(2) Die Tools, einschließlich der darin befindlichen Befehlszeilen, Abläufe oder Dokumentationen der Konfiguration für diese Softwarepaketierungs- und Verteilungslösungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Weitergabe, Offenlegung oder Veröffentlichung hiervon ist unzulässig, ebenso wie die Weitergabe und/oder Übertragung von Nutzungs- und Registrierungsdaten des mypackage-Benutzerkonto auf Dritte.

(3) CebiCon räumt dem Kunden im Falle des Kaufs von Tools für die Softwarepaketierungs- und Verteilungslösungen mangels anderslautender Regelung im Bestellvorgang sowie vorbehaltlich der Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung sowie Registrierung im mypackage-Benutzerkonto, ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränktes Recht zur Nutzung ein.

(4) Soweit Vertragsgegenstand die zeitlich befristete Überlassung eigener Software und/oder Anwendung ist, räumt CebiCon dem Kunden mangels anderslautender Regelung im Bestellvorgang sowie vorbehaltlich der fristgemäßen Zahlung der hierfür vereinbarten monatlichen Vergütung, ein einfaches, nicht ausschließliches, auf die jeweilige Vertragsdauer zeitlich beschränktes Recht zur Nutzung ein.

(5) Der Kunde darf die Leistungen nur zu dem Zweck einsetzen, die internen Geschäftsvorfälle und die von solchen Unternehmen abzuwickeln, die mit dem Kunden i. S. des § 15 AktG verbunden sind (Konzernunternehmen). Insbesondere ist ein eigener Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen der Dienste (z.B. als Application Service Providing – „ASP“)  für andere als Konzernunternehmen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von CebiCon erlaubt. Das Managed Service-Preismodell ist von dieser Zustimmungsverpflichtung ausgenommen.

8. Sach- und Rechtsmängel

(1) CebiCon gewährleistet gegenüber dem Kunden die Mangelfreiheit und Funktionsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Leistungen gemäß den vereinbarten Vorgaben der jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Darüber hinaus werden keine Garantien oder Performancezusagen getätigt. Die technischen Daten, Spezifikationen oder Leistungsangaben der Tools stellen insoweit keine (selbstständige) Garantie oder Beschaffenheitsgarantie i. S. d. Gesetzes dar.

(2) Ist die vertraglich geschuldete Leistung mangelhaft, gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe, dass für kaufrechtliche Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängel mit Ausnahme gewährleistungsrechtlicher Schadensersatzansprüche die Verjährungsfrist 12 Monate beträgt. Die Verjährungsfrist für sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers beträgt ebenfalls 12 Monate, mit Ausnahme von Ansprüchen wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, Ansprüchen wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) CebiCon übernimmt keine Gewährleistung und Haftung für Fehler, Störungen oder Schäden, die durch Umstände eingetreten sind, die der Kunde oder sein Erfüllungsgehilfe zu vertreten hat, z.B. durch unsachgemäße Installation von Software, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse, unsachgemäße Bedingung, Infizierung mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von Installations- und Lagerbedingungen). Hilfestellung und Fehlerdiagnose sowie die Beseitigung von Fehlern und Störungen und sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen, die vom Kunden zu vertreten sind, werden von CebiCon auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und auf Rechnung des Kunden durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber CebiCon Mängel nach Entdeckung umgehend und unter detaillierter Beschreibung der Mangelerscheinung anzuzeigen. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.

9. Haftung

(1) Die Vertragsparteien haften einander stets und unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund einer übernommenen Garantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Diese Haftung bleibt durch die nachstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(2) Eine Haftung der Vertragsparteien, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um eine schuldhafte Verletzung von elementaren Vertragspflichten handelt, mithin solchen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. In diesen Fällen ist die Haftung der Vertragsparteien der Höhe nach jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Summenmäßig liegt der Betrag maximal bei dem Jahresgesamtbetrag der von der Haftung betroffenen Bestellung.

(3) Eine weitergehende, über diesen in Ziff. 9.2 genannten Betrag hinausgehende Haftung besteht im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder für sonstige Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der Vertragsparteien.

(4) Die Haftung von CebiCon im Falle von Datenverlust oder Datenwiederherstellung ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt und zwar auf den Schaden, der auch bei regelmäßiger und sachgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre, insbesondere die zumindest wöchentliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

10. Datenschutz und Datensicherheit

(1) Jede Partei ist dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der nationalen Datenschutzgesetze einhalten.

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich in ihrem Organisationsbereich, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von personenbezogenen Daten vor unerlaubter Benutzung, Zugriff, Offenlegung, Änderung oder Vernichtung zu treffen und aufrechtzuerhalten.

(3) Die Vertragsparteien schließen bei Bedarf eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO.

11. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

(2) Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG - "Wiener Kaufrecht") ist ausgeschlossen.

(3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Bonn.

Kontaktdaten
CebiCon GmbH
Godesberger Allee 64
53175 Bonn
Tel: + 49 (228) 9727-600
info@mypackage.de

Service-Zeiten
Montag - Freitag 09:00 - 17:00 Uhr*
*Ausgenommen die für NRW gültigen gesetzlichen Feiertage sowie Brauchtumstage.